Der Rat der Stadt Willebadessen hat die Vergaberichtlinie zum Verfügungsfonds beschlossen. Im Rahmen dieser Richtlinie können beispielsweise Vereine, Verbände oder Privatpersonen Maßnahmen zur Aufwertung des öffentlichen Raumes in den beiden Fördergebieten umsetzen. Hierfür ist eine Förderung von bis zu 50% der anfallenden Kosten möglich. Die geförderten Gegenstände sollen dem Gemeinwohl dienen.
Eine entsprechende Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung ist kostenlos möglich.